Steuererklärung…

… spätestens mit Einsprache einreichen.

Trotz Mahnung und Busse reichte eine Angestellte ihre Steuererklärung nicht ein. Das Steueramt Solothurn schätzte ihr Einkommen daraufhin auf 132’700 Franken. Dagegen erhob die Angestellte ­Einsprache und argumentierte, ihr Ein­kommen sei viel tiefer. Weil die Frau keine Steuererklärung eingereicht hat, trat das Steueramt nicht auf die Einsprache ein. Erst vor dem Steuergericht prä­sen­tierte sie ihre Steuererklärung und deklarierte ein Einkommen von 31’136 Fran­ken. Das war zu spät. Laut Bundesgericht ist die vollständige Steuererklärung mit den Bei­lagen spätestens mit der begründeten Einsprache einzu­reichen. (Quelle: BGE 2C_36/2017 vom 30. Januar 2017)