Spätere Insolvenz ist irrelevant für die Bewertung einer Beteiligung
Ein Aktionär verkaufte seine Beteiligung an einer nicht börsenkotierten AG für 1 Franken an den Alleinaktionär. Die Steuerbehörde ging von einem höheren Wert aus und qualifizierte die Differenz als geldwerte Leistung, die der Verrechnungssteuer unterliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid: Massgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Verkaufs. Eine spätere Insolvenz der Gesellschaft kann nicht berücksichtigt werden. Da die Gesellschaft damals noch wirtschaftlich handlungsfähig war, war die Beteiligung damals nicht wertlos.Fazit: Ein Verkauf deutlich unter dem tatsächlichen Wert kann eine steuerbare geldwerte Leistung auslösen. (Quelle: BVGer A-8711/2025 vom 18.6.2026)
