Steuern auf eine Entschädigung bei unrechtmässigerKündigung
Eine Entschädigung wegen einer unrechtmässigen Kündigung ist grundsätzlich steuerbar.
Nur wenn die Zahlung vor allem eine schwere persönliche Verletzung ausgleicht, kann sie als steuerfreie Genugtuung gelten.
Entscheidend ist daher der Grund der Entschädigung:
- Erhebliche Persönlichkeitsverletzung: steuerfreie Genugtuung.
- Formelle oder andere Fehler bei der Kündigung ohne schwere Persönlichkeitsverletzung:steuerbares Einkommen.
Eine Aufteilung der Entschädigung in einen steuerbaren und einen steuerfreien Teil ist nicht vorgesehen. (Quelle: 9C_96/2024 vom 19.1.2026)
