Umgang mit unbelasteten Schuldbriefen
Nach Rückzahlung einer Hypothek stellt die Bank den Papier-Schuldschein dem Schuldner zu. Bei einem Namensschuldbrief wird die Übertragung auf dem Schuldbrief vermerkt, bei Inhaberschuldbriefen erfolgt nur die Übergabe vom Schuldbrief. Der Schuldner hat die Wahl, den abbezahlten Schuldbrief dem Grundbuchamt zur Löschung einzureichen oder ihn an einem sicheren Ort zu verwahren. Wird der Schuldschein aufbewahrt, […]
