Ohne Belege kein Erfolg gegen Ermessensveranlagung
Ein Steuerpflichtiger wehrte sich gegen eine Einschätzung, bei der sein Einkommen um 20 % höher angesetzt wurde als im Vorjahr. Er bezeichnete die Einschätzung als willkürlich und meinte, Beweismittel müssten nicht zwingend schon mit der Einsprache eingereicht werden. Das Gericht stellte jedoch klar: Wer eine Ermessenseinschätzung anfechten will, muss konkret begründen und Belege einreichen, wie etwa eine […]
