Steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen möglich

Seit 2011 können Kapitaleinlagen, die direkt von den Eigentümern in die Gesellschaft eingezahlt wurden, steuerfrei zurückbezahlt werden.

Voraussetzungen dafür sind:

  • § Die Kapitaleinlage muss in der Handelsbilanz der Gesellschaft gesondert ausgewiesen werden und darf nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Das Konto muss heissen: «Reserven aus Kapitaleinlagen»
  • § Die Reserven aus Kapitaleinlagen müssen der ESTV innert 30 Tagen gemeldet werden.
  • § Die Entnahme einer Kapitaleinlage ist nur durch einen Beschluss der Generalversammlung möglich. Die Beschlussfassung ist ausdrücklich zu beschliessen und zu protokollieren, andernfalls wird von einer Dividendenausschüttung ausgegangen.
  • § Die Rückzahlung von Kapitaleinlagen wird gleich behandelt wie die Rückzahlung vom Grund- und Stammkapital, das heisst, es ist keine Verrechnungssteuer geschuldet.

Personen, welche die Beteiligung im Privatvermögen halten, können die Rückzahlung steuerfrei vereinnahmen.