Einzelfahrten für den öffentlichen Verkehr dürfen Kosten eines Generalabonnements nicht überschreiten
Fahrt- und Reisekosten an den Weiterbildungsort sind vom Reineinkommen abziehbar, soweit sie nicht vermieden werden konnten, sagt das Gesetz. Diese Kosten sind von der steuerpflichtigen Person mit Belegen zu beweisen, weil es sich um steuermindernde Tatsachen handelt. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob es unbelegte SBB-Einzelfahrten im Wert von CHF 5’478 zulässt. Ein Generalabonnement im […]