Miterben müssen Auskunft über Schenkungen erteilen

Alle Erben haben gegenseitig eine umfassende Informations- und Aus­kunfts­pflicht. Kommt ein Erbe dieser Pflicht nicht nach, kann per Gerichtsentscheid ver­langen werden, dass er Auskunft geben muss. Zuständig ist das ­Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Jeder Erbe alleine oder ­zusammen mit all­fälligen anderen Miterben kann eine solche Klage beim ­zuständigen Gericht ein­reichen.