Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeits­entschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenz­frist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.