Mietzinserhöhungen bei Parkplätzen beliebig möglich
Für separat gemietete Parkplätze, die nicht zu einem Wohn- oder Geschäftsraum gehören, besteht kein Schutz vor missbräuchlichen Mietzins. Das bedeutet, dass ein Vermieter den Mietzins so weit erhöhen kann, wie es ihm gefällt. Ein Aufschlag kann durch den Mieter abgelehnt werden, er muss aber damit rechnen, dass ihm der Mietvertrag gekündigt wird. Parkplätze können mit […]