Mietzinserhöhungen bei Parkplätzen beliebig möglich

Für separat gemietete Parkplätze, die nicht zu einem Wohn- oder Geschäfts­raum gehören, besteht kein Schutz vor missbräuchlichen Miet­zins. Das bedeutet, dass ein Vermieter den Mietzins so weit erhöhen kann, wie es ihm gefällt. Ein Aufschlag kann durch den Mieter abgelehnt werden, er muss aber damit rechnen, dass ihm der Mietvertrag gekündigt wird.

Parkplätze können mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer einmona­tigen Mietdauer gekündigt werden, sofern im Vertrag keine längere Kündigungs­frist und keine ­anderen ­Kündigungstermine vereinbart wurden.